Information

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bau- und Abbruchleistungen.

Allgemeines
Die hier verwendeten AGB gelten ausschließlich. Der Auftraggeber erkennt diese durch Auftragsvergabe ausdrücklich als verbindlich an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und diesen wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann anerkannt, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
Bei allen Bauleistungen gilt die " Verdingungsordnung für Bauleistungen " (VOB), Teil B (DIN 1961 Stand 2007), in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, für sonstige Lieferungen und Leistungen die Vorschriften des BGB. Die folgenden Änderungen und Ergänzungen gelten ergänzend. Alle mündlichen Nebenabreden, Erklärungen und Zusicherungen des Auftragnehmers und seiner Vertreter sind nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Dieses gilt gleichermaßen für eine Abänderung dieser Klausel.
Der Auftraggeber bestätigt, dass er sich eigenverantwortlich die Bestimmungen der VOB besorgt und ihm Inhalt und Text der VOB bekannt sind. Der Auftragnehmer wird ausdrücklich von seiner Verpflichtung freigestellt, dem Auftraggeber die VOB in Textform zu übergeben und ihm den Inhalt bekannt zu geben.

Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch uns oder mit Abschluss des Bauvertrages respektive mit der Aufnahme der Bauarbeiten durch den Auftragnehmer bindend.
Der Bauvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform. Alle Nebenabreden zum Vertrag und seiner Bestandteile sowie nach Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Für den Umfang der Leistungen des Auftragnehmers ist ausschließlich der unterzeichnete Bauvertrag nebst eventueller Anlagen verbindlich. Mehrleistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
Soweit zwischen Angebotsabgabe und Auftragserteilung Änderungen in der Preiskalkulation oder Risikoänderungen eintreten, behält der Auftragnehmer sich vor, entsprechende Anpassungen bezüglich der Auftragsbestätigung vorzunehmen.
Vor Baubeginn sind die für die Ausführung der Bauarbeiten erforderlichen Anschlüsse durch den Auftraggeber auf dessen Kosten dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von den Verbrauchskosten freizustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Für die Aufrechterhaltung der Funktion und den Schutz der Anlagen sorgt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber hat für geeignete Zufahrtsmöglichkeiten zum Baugrundstück und Baufreiheit auf dem Grundstück zu sorgen. Er hat das Baugrundstück durch geeignete Maßnahmen zu kennzeichnen sowie ausreichende Lager- und Stellmöglichkeiten für Materialien und Maschinen zu schaffen. Eine vorhergehende Prüfung des Baugrundstücks hinsichtlich dessen Eignung für das vorgesehene Bauvorhaben ist die Pflicht des Auftraggebers. Insofern trägt der Auftraggeber das Risiko für Schäden aus ungeeignetem Baugrund.
An allen Unterlagen und Plänen den Bauauftrag betreffend bleiben Eigentums- und Urheberrechte des Auftragnehmers vorbehalten.
Der Auftraggeber hat für sämtliche behördliche Genehmigungen auf seine Kosten zu sorgen.

Preise, Zahlungsbedingungen und Fristen
Unsere Preise gelten Netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten frei Baustelle.
Alle Zahlungen haben zu 100 % sofort nach Rechnungserhalt rein netto (ohne Abzug) Kasse zu erfolgen. Skontoabzüge sind unzulässig, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Mehraufwendungen infolge unzureichender Ausführungsbedingungen gehen nach Anzeige durch den Auftragnehmer vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
Liegen berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vor, oder kommt dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so werden alle Forderungen des Auftragnehmers sofort fällig und zahlbar.
Bei Zahlungsverzug oder Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer ist dieser berechtigt, die Arbeiten auf der Baustelle nur nach Leistung von Vorauszahlungen fortzuführen. Leistet der Auftraggeber trotz Aufforderung keine Vorauszahlung, ist der Auftragnehmer berechtigt, an Stelle der Erfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Alle Mehraufwendungen des Auftragnehmers, die durch unvorhersehbare Abweichungen der Bedingungen auf der Baustelle von der Baubeschreibung verursacht werden trägt der Auftraggeber.
Verursachen vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen der Bauarbeiten Kosten bei dem Auftragnehmer, so sind diese entstehenden Kosten dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zu vergüten.
Der Auftraggeber hat alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor Baubeginn zu beschaffen. Auf Grund verspäteter oder fehlender behördlicher Genehmigungen verursachte Bauverzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Vertraglich vereinbarte Fristen verlängern sich bei allen unvorhersehbaren und vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen. Dies gilt auch für unsere Subunternehmer.
Verzug des Auftragnehmers setzt schuldhaftes Verhalten voraus und tritt nur durch schriftliche Mahnung ein. Der Auftraggeber setzt dem Auftragnehmer im Falle des Verzuges eine angemessene Nachfrist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nur hinsichtlich der Leistungen zum Rücktritt berechtigt, die der Auftragnehmer bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbracht hat. Soweit der Auftragnehmer schuldhaft einen Verzugsschaden des Auftraggebers verursacht, wird der Anspruch des Auftraggebers auf 20 % des Wertes der nicht oder nicht rechtzeitig erbrachten Leistung begrenzt. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Der Verzugsschaden ist durch den Auftraggeber nachzuweisen, eine Beweislastumkehr wird ausgeschlossen.
Verzögert sich die Durchführung aus Gründen, die der Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigte zu vertreten haben, kann der Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Zurückbehaltungsrechte seitens des Auftraggebers werden ausgeschlossen.
Ein Recht zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen steht dem Auftraggeber nicht zu. Es sei denn, diese Forderungen werden von dem Auftragnehmer anerkannt oder sie sind rechtskräftig festgestellt.

Gewährleistung
Die Gewährleistung gilt nur für eigene Leistungen des Auftragnehmers unter Verwendung von eigenem Material. Vom Auftraggeber gestelltes oder gebrauchtes Material wird nicht verwendet, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Für die Fehlerhaftigkeit bereits verwendeten Materials übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers ist zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Schadenersatzansprüche statt der Leistung werden ausgeschlossen. Schlägt nach Setzung einer angemessenen Frist die Nachbesserung fehl oder verstreicht die gesetzte angemessene Frist fruchtlos und ist eine weitere Fristsetzung dem Auftraggeber nicht zumutbar, bleiben seine Gewährleistungsrechte auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag beschränkt. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde. Schadenersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nur bei grober Fahrlässigkeit oder beharrlicher Verweigerung der Leistung des Auftragnehmers zu. Die Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bleibt hierneben bestehen.
Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn erkannte Mängel nicht unverzüglich der Auftragnehmerin angezeigt werden oder der Auftraggeber oder Dritte vor Mängelanzeige und Einräumung der Möglichkeit der Nachbesserung selbst Änderungen an unseren Leistungen vorgenommen haben.
Eine Prospekthaftung des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in einem Jahr. So weit in diesen AGB oder im Gesetz andere Verjährungsfristen zwingend vorgeschrieben sind, gelten diese.

Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Recht, unser Eigentum.
Der Auftraggeber unterhält für die erbrachten Bauleistungen ab dem ersten Tag Versicherungsschutz, solange an diesen Leistungen Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers besteht.
Der Auftragnehmer behält bis zur Abnahme des Werks und vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das Recht, das Baugrundstück nebst errichteter Bauwerke zu betreten. Dieses Recht ist auf Dritte übertragbar.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf, Lieferungen und Leistungen.

Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen für Verkauf, Lieferung und Leistungen werden von unseren Kunden für alle unsere geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte als ausschließlich verbindlich anerkannt. Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die wir mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts schließen, unterliegen ebenfalls den nachstehenden Bedingungen.
Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und widersprechen diesen ausdrücklich. Anderes gilt nur, wenn ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt wird.
Zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffene Vereinbarungen gelten nur, wenn sie in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt sind. Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

Angebot, Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend.
Bestellungen des Kunden werden mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der bestellten Ware rechtsverbindlich.
Eine Beschaffenheitsgarantie wird nicht übernommen, es sei denn, diese wird ausdrücklich schriftlich zugesichert.
An allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte oder ihre Verwendung für andere Zwecke als der Ausführung des konkreten Vertragsvorhabens darf nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen.

Preise, Zahlungsbedingungen
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Nimmt der Kunde jedoch die angebotene Ware oder sonstige Leistung nicht bis zu dem vereinbarten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages.
In der Rechnung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in der zur Zeit geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind.

Lieferung, Gefahrübergang
Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit der Verladung der Ware auf das Transportfahrzeug geht die Gefahr der Verschlech-terung oder des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Die hierdurch anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Lieferfristen gelten, vorbehaltlich der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung mit einer Spanne von 2 Wochen, sofern nicht ein fester Liefertermin ausdrücklich vereinbart wurde.
Gerät der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug, so ist die vereinbarte Lieferfrist um den Zeitraum des Verzuges zu verlängern.
Die von uns angegebenen Liefer- bzw. Ausführungszeiten sind freibleibend.
Die Ware wird zu der von dem Kunden bezeichneten Anlieferungsstelle innerhalb der üblichen Geschäftszeiten, montags bis freitags von 06:00 bis 20:00 Uhr angeliefert und dem Kunden zu dem zuvor angezeigten Liefertermin übergeben. Der Kunde hat da-für zu sorgen, dass die Ware durch diesen angenommen werden kann.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns dadurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Außerdem geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.
Bei vereinbarter Lieferung an eine Baustelle (frei oder unfrei) oder Lager hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Anlieferungsstelle mit schwerem LKW befahrbar ist und eine entsprechende geeignete Anfuhrstraße vorhanden ist. Benutzt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden andere Wege als die Straße, so haftet der Kunde für auftretende Beschädigungen.

Der Kunde hat den für eine unverzügliche und sachgemäße Abladung nötigen Platz bereitzustellen.
Im Falle eines Lieferverzugs ist, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, unsere Haftung begrenzt auf eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % der Vertragssumme pro Woche, maximal 5 %.
Beanstandungen, insbesondere Fehllieferungen sind innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung bei uns schriftlich anzuzeigen.

Gewährleistung, Mängelrüge
Auf die Obliegenheiten des Kunden nach § 377 HGB wird ausdrücklich hingewiesen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber 7 Werktage nach Ablieferung schriftlich vor dem Einbau oder der Verarbeitung der Lieferung anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber 7 Werktage nach deren Entdecken schriftlich anzuzeigen. Werden mangelhafte Lieferungen verarbeitet oder eingebaut, gilt dies als Verzicht auf die Mängeleinrede.
Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird eine Frist von einem Jahr vereinbart, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 479 BGB und in 634a Abs.1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorgeschrieben sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Gewähr wird nicht übernommen, soweit vom Kunden oder Dritten unsachgemäße Änderungen oder Eingriffe vorgenommen wurden, oder unsachgemäße oder ungeeignete oder fehlerhafte Verwendung, Verarbeitung oder Montage oder ähnliches auf Verschulden des Kunden beruhendes Verhalten vorliegt.
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Von uns vorgenommene allgemeine Änderungen, die keine wesentlichen optischen Änderungen sind und keine technische Verschlechterung beinhalten, sind nicht Gegenstand einer Mängelrüge. Farbliche Abweichungen bei Naturprodukten können nicht ausgeschlossen werden. Diese Abweichungen der gelieferten von der bestellten Ware sind nicht Gegenstand der Mängelrüge, so weit diese unerheblich sind und die Tauglichkeit der gelieferten Waren nicht beeinträchtigen.
Der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers ist zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Schadenersatzansprüche statt der Leistung werden ausgeschlossen. Schlägt nach Setzung einer angemessenen Frist die Nachbesserung fehl oder verstreicht die gesetzte angemessene Frist fruchtlos und ist eine weitere Fristsetzung dem Auftraggeber nicht zumutbar, bleiben seine Gewährleistungsrechte auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag beschränkt. Schadenersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nur bei grober Fahrlässigkeit oder beharrlicher Verweigerung der Leistung des Auftragnehmers zu. Die Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bleibt hierneben bestehen.

Rücktritt und Kündigung
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag rechtzeitig erfüllt hat und wir trotz Einräumung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist schuldhaft mit unserer Leistung, Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Verzug sind und der Kunde ausdrücklich die Annahmeverweigerung angekündigt hat. Ausgenommen sind Verzögerungen durch höhere Gewalt, Elementarschäden, Streik oder Krieg.
Wird das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet, ohne dass ein Verschulden des Auftragnehmers vorliegt, oder im Falle der Verweigerung der Vertragserfüllung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, als Schadenersatz den dadurch entgangenen Gewinn und die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ohne Nachweis eines weiteren Schadens in Höhe von 5 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer nur ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Der pauschalierte Schadensersatz erhöht sich um bereits erbrachte Leistungen wie Ausführungsplanung, Anlagenberechnung, Kommissionierung, Verladung, Transport etc. sowie die daraus entstandenen Folgekosten.

Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Lieferung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis behalten wir uns vor. Der Eigentumsübergang an den Lieferungen erfolgt erst dann auf den Kunden, wenn er alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis uns gegenüber erfüllt hat.
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch als Sicherung aller unserer Saldoforderungen gegen den Kunden.
Unter Vorbehalt gelieferte Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Dies gilt nicht mehr, wenn der Kunde in Verzug ist.
Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Kunden aus der Weiterveräußerung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ab bis zur Höhe unserer Forderung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Lieferung durch den Kunden bearbeitet oder mit anderen Waren vermischt worden ist. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde hat uns auf Verlangen die Höhe der abgetretenen Forderung und den Schuldner bekannt zu geben. Er hat uns die dazugehörigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen und seinen Kunden die Abtretung anzuzeigen.
Der Kunde ist vor vollständiger Bezahlung der Lieferung nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung berechtigt.
Wir werden die uns zustehende Sicherheit auf Verlangen des Kunden soweit freigeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt.


III. Gemeinsame Geschäftsbedingungen für Bau-und Abbruchleistungen sowie für Verkauf, Lieferungen und Leistungen.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Klauseln sollen durch solche ersetzt werden, die dem Vertragszweck am ehesten entsprechen.
Datenschutz
Mit Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde sich gemäß §§ 28, 33 Bundesdatenschutzgesetz als insofern informiert, dass die Firma Koers GmbH im Rahmen der beiderseitigen Geschäftsbeziehungen Daten unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze über ihn gespeichert hat. Er erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Die Speicherung und Verwendung der Daten erfolgt ausschließlich innerhalb des gesetzlich zulässigen.

Gerichtsstand, Erfüllungsort
Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis erwachsenden Streitigkeiten gilt das Gericht unseres Geschäftssitzes als vereinbart, so weit der Kunde Unternehmer ist. Wahlweise ist die Firma Koers GmbH aber auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.


Kontakt information

Koers GmbH
Pliniusstraße 8
48488 Emsbüren

T: 05971 99 77 460
E: Dit e-mailadres wordt beveiligd tegen spambots. JavaScript dient ingeschakeld te zijn om het te bekijken.

logoKoers trägt das Niederländische
Qualitätszeichen „Hoflieferant“


logoKoers ist ISO-zertifiziert!